Barrierefreiheit


München, Park & Ride U-Bahn Aidenbachstraße

Barrierefreiheit im Internet

Barrierefreiheit in der Praxis

Barrierefreies Internet betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen. Es ist vielmehr ein Ansatz, Informationen jeglicher Art barrierefrei, also ohne Hürden, welcher Art auch immer, allen Menschen, aber auch Machinen, auf allen erdenklichen Endgeräten gleichermaßen zugänglich zu machen. D.h. also auch, daß der Zugang zu den bereitgestellten Informationen auf den unterschiedlichsten Geräten möglich sein muß, ohne dafür spezialisierte Software, außer natürlich eine Zugangssoftware, namentlich einen Webclient (z.B. Web­brow­ser), der den vom W3C vorgegebenen Standards entspricht, verwenden oder besondere Einstellungen vornehmen zu müssen. Sollten Ihnen also die Seiten auf montazer.net bzw. david.montazer.net auf einem 30″-Monitor ebenso wie auf einem Smartphone oder Tablet mit einem Standard-Browser zugänglich sein, so sind dadurch u.U. einige Bedingungen, die in der WCAG 2.0 definiert wurden, bereits erfüllt.

Daß ich als Einzelperson mit beschränkten Resourcen (Zeit, finanzielle Mittel, etc.) nicht jeden einzelnen Aspekt der WCAG 2.0-, bzw. der BITV 2.0-Regeln umsetzen kann, sollte jedem bewußt sein, der den Aufwand dafür überschaut. Beispielhaft seien an dieser Stelle zwei Richtlinien genannt, auf welche ich aus besagten Gründen teilweise oder ganz verzichten werde. Die erste Richtlinie betrifft einige Vorgaben für die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache. Das zweite Beispiel betrifft den Unterpunkt „1.2.6 Gebärdensprache“ innerhalb der Richtlinie „1.2 Zeitbasierte Medien“. Dennoch versuche ich soviele Forderungen wie nur möglich zur Minimierung möglicher Barrieren aus dem Regelwerk umzusetzen. Sollte dennoch jemand, mit welchem Endgerät und halbwegs modernem Browser auch immer, beim Zugriff auf die Informationen, die auf der Domain montazer.net bzw. der Subdomain david.montazer.net angeboten werden, auf Schwierigkeiten stoßen, wäre ich um eine Rückmeldung sehr dankbar.

Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal

Betrifft die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung nur Behörden? Meine Antwort lautet: jein.
Hält man sich bei der Erstellung und Pflege seiner Internetangebote an die von der WAI herausgegebenen Richtlinien, erhöht man damit automatisch die Qualität seiner Online-Angebote sowohl in technicher, als auch in SEO-bezogener Hinsicht und erhöht dadurch bereits die Reichweite seiner Angebote um einen signifikanten Anteil. Durch schlichte Einhaltung der WCAG- bzw. BITV-Regeln wird man außerdem den Bedürfnissen der weiter wachsenden Gruppe mobiler Surfer besser gerecht und verhindert somit diese immer wichtiger werdende Zielgruppe bspw. aus Gründen unzureichender Optimierungen für diese Geräte-Kategorie zu vergraulen.

Spätestens also, wenn Informationen öffentlich zu Verfügung gestellt werden, sollte jeder Anbieter das Thema Barrierefreiheit auf seine Prioritätenliste setzen.